WEG Mängel LWW

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Gericht

Am 24.10.2024 wurde ein “Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens” eingereicht (im Folgenden “Antrag”).

Am 06.11.2024 wurde ein Nachtrag eingereicht (im Folgenden “Nachtrag”).

Im Nachtrag enthalten ist ein von den Eigentümern beauftragtes Gutachten (im Folgenden “Reffert”).

Die Nummern der Feststellungen beziehen sich auf die jeweiligen Dokumente.

Hinweis: Zu Mängeln an Dächern und Dachterrassen siehe auch Systematische Mängel an Dachflächen.

Feststellungen

Antrag-1

Die Abdichtungsfolie auf den Flachdächern der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 bis 7 und Nr. 8 bis 13 ist nicht gegen UV-Licht und physische Einwirkungen geschützt, insbesondere nicht im Bereich der Anbindung an die Dachattika.

Antrag-2

Im Bereich der Fensterfronten aller Dachterrassen (Einheiten Nr. 1 bis 7 und Nr. 8 bis 13) sind die Rollladenleisten nur unzureichend oder gar nicht gegen Wassereintritt abgedichtet; eine Folienabdichtung wurde angebracht, ohne die schon montierten Rollladenleisten zu entfernen.

Antrag-3

Der Wasserablauf aller Dachterrassen (Einheiten Nr. 1 bis 7 und Nr. 8 bis 13) ist mangelhaft ausgeführt. Der Wasserablauf am Gitter zum Regenfallrohr hin hat einen zu geringen Durchmesser und der Notüberlauf sitzt zu hoch (🔎Details siehe A18); die Folienabdichtung der Dachterrassen sitzt tiefer als der Regenablauf (🔎Details siehe 8424-0375).
(Siehe auch Nachtrag-25: #34 Sanierung nicht zufriedenstellend abgeschlossen).

Antrag-4

Über die Dachterrasse und durch die Dampfsperre sind durch zwei Löcher hindurch Kabel für die Deckenbeleuchtung verlegt. Diese sind mangelhaft abgedichtet. Die Kabel verlaufen weiter durch die Wand zwischen Dachterrasse und Dachstudio und sind auch dort schlecht abgedichtet.
🔎Details siehe 8424-0327.

Antrag-5

In der Dämmschicht unterhalb der Folienabdichtung der Dachterrasse und des Daches hat sich in den Bereichen aller Einheiten Nr. 1 bis 7 und Nr. 8 bis 13 bereits Feuchtigkeit und Wasser gesammelt.
🔎Details siehe A12 (Dach3) , A8 (Dach8), A9 (DT2), A10 (DT3), 8424-0327 (DT9), A7 (DT11), A17 (DT10).

Antrag-6

Auf der Dachfläche zum Haus Sondereigentumseinheit Nr. 8 befindet sich eine Leckage (entsprechend Dachskizze Anlage A8).
🔎Details siehe A8.

Antrag-7

Im Bereich der Sondereigentumseinheiten Nr. 8 bis Nr. 12 löst sich die Folienabdichtung am Rande der Attika bzw. die Nähte der Folienabdichtung an mehr als 20 Stellen (entsprechend Dachskizze Anlage A8).
Reffert-30: Flachdach, es wird angegeben, dass es eine Leckortung gegeben habe, Markierungen sind vorhanden, Reparatur steht noch aus, es sind offene Nähte und Risse im Attikablech vorhanden (Bilder 39, 40, 41, 42, 43, 44).
🔎Details siehe A6.

Antrag-8

In gleicher Weise wie vorstehend geschildert löst sich die Folienabdichtung der Dachfläche im Bereich der Sondereigentumseinheiten Nr. 1 bis 7 bzw. die Nähte der Folienabdichtung im Attikabereich an vielen Stellen ab (eine Planskizze hierfür existiert nicht).\

Reffert-30: Flachdach, es wird angegeben, dass es eine Leckortung gegeben habe, Markierungen sind vorhanden, Reparatur steht noch aus, es sind offene Nähte und Risse im Attikablech vorhanden (Bilder 39, 40, 41, 42, 43, 44).
🔎Details siehe A6.

Antrag-9

An der Ostseite der Gebäude von der Eigentumseinheit Nr. 8 bis 13 ist zwischen dem 1. und 2. OG eine Blechabdeckung angebracht. Diese ist mangelhaft abgedichtet. Auf der gleichen Gebäudeseite fehlt unter den Fensterbänken eine Abdichtung und nicht alle Fensterbänke weisen ein Gefälle weg vom Haus auf.
Reffert-31: Haus 34, Dachgeschoss, zwischen Außenfensterbank und Blechabdeckung ist ein offener Spalt (Bilder 45 und 46).
🔎Details siehe A16.

Antrag-10

In der Tiefgarage befindet sich ein Sammelschacht für die Hebepumpen mit betonierten Wänden. Der Beton der Wände ist unbeschichtet und wird daher durch Fahrzeugbetriebsmittel, Salze und sonstige Stoffe, die durch Regenwasser in den Schacht gespült werden, beschädigt. Das Zulaufrohr steht dauerhaft unter Wasser, sodass eine spülende Wirkung ausbleibt und sich Sedimente in den Rohren ablagern.
Reffert-27: Tiefgarage, Pumpensumpf, Boden- und Wandflächen sind nicht beschichtet, es steht dauerhaft Wasser im Pumpensumpf (Bilder 31 und 32).
Reffert-28: Tiefgarage, Pumpensumpf, in den Entwässerungsrohren steht dauerhaft Wasser, wenn es abgepumpt wird, läuft es nach (Bild 33).
🔎Details siehe A1, A1B und A1C.

Antrag-11

Aus den Außenecken der Tiefgaragenbetonwände im Süd- und Nordbereich quillt eine undefinierte Masse. Es besteht die Gefahr, dass der Beton hierdurch im Winter durch Frost geschädigt wird.
Nachtrag-8: An der Kelleraußentreppe Nord ist eine Leckage mit Kalksteinbildungen sichtbar und ebenso links neben einer Metalltreppe am südwestlichen Teil der Tiefgarage.
Reffert-9: Kelleraußentreppe Nord, in der Ecke ist eine Leckage mit Kalksteinbildungen vorhanden (Bild 10). Es wird angegeben, dass hier bereits verpress worden sei, es aber immer noch undicht wäre.
🔎Details siehe A3.

Antrag-12

Die Malerarbeiten auf den Betonfertigteilen der Tiefgarage im Treppenabgang Nord und an der Einfahrt zur Tiefgarage links und rechts sind mangelhaft; der Schriftzug des Herstellers „Albania“ ist noch sichtbar.
Reffert-8: Kelleraußentreppe Nord, die Beschichtung der Wände ist unregelmäßig und es sind Buchstaben sichtbar (Bilder 08 und 09).
🔎Details siehe G.

Antrag-13

Ebenfalls im Tiefgaragentreppenabgang Nord und an der Einfahrt zur Tiefgarage links und rechts sind auf allen größeren Betonteilen Betonlunker - also kleine Löcher im Beton - sichtbar.
Nachtrag-22 / Reffert-23:
Sichtbetonflächen, die Beschichtung löst sich stellenweise, hohe Anzahl von Lunkern am Treppenaustritt (Bild 27)

Antrag-14

Am Ausgang der Tiefgarage im Süden ist der eingebaute Türknauf für eine Fluchttür nicht erlaubt.
Nachtrag-24 / Reffert-26:
Tiefgarage, Notausgangsbeschilderung nicht beleuchtet und schlecht sichtbar (drehen)(Bild 30), Ausgangstür Süd mit Knauf statt Türklinke.
🔎Details siehe W und A21.

Antrag-15

Die Verkabelung für Schlüsselschalter und Beleuchtung ist im Außenbereich der Tiefgarage mit ungeeignetem Kabelmaterial ausgeführt worden und die Kabel sind nicht fachgerecht vor Witterung geschützt. Dies betrifft den Schlüsselschalter an der Einfahrt zur Tiefgarage, die Ampel an der Einfahrt zur Tiefgarage, die Beleuchtung mit Bewegungsmelder an der Tiefgarage Treppe Süd und am Treppenabgang Tiefgarage Nord.
Reffert-24: Elektrokabel an Tiefgaragenaußenwand teilweise freiliegend (Bild 28).

Antrag-16

Im Eingangsbereich zwischen den Häusern hat der Pflasterbelag ein Gefälle in Richtung Haus, sodass sich bei Regenfällen zwischen den Häusern Pfützen in Richtung Hauswand bilden und das Wasser nicht abläuft.
Nachtrag-14: Der Pflasterbelag vor Haus 34 weist ein Gefälle zum Gebäude hin auf. Die Bereiche des Pflasterbelages vor anderen Gebäuden haben kein Gefälle, sodass sich in allen Bereichen nach Regenfällen Wasserpfützen bilden.
Reffert-15: Der Pflasterbelag vor Haus Nr. 34 weist ein Gefälle zum Gebäude auf (Bilder 18 und 19). Andere Pflasterbereiche weisen kein Gefälle auf. Es wird angegeben, dass sich nach Regen Wasserpfützen bilden würden.
🔎Details siehe Z.

Nachtrag-1 / Reffert-1

Treppenaufgang Nord Zugangsweg Haus 1 bis 8, offene Fuge zwischen Treppenstufe und Betonwand (Bild 01)

Nachtrag-2 / Reffert-2

Betonbrüstung rechts vom Treppenaufgang Nord Zugangsweg Haus 1 bis 8, die Beschichtung hat sich stellenweise abgelöst (Bild 02).
🔎Details siehe A5.

Nachtrag-3 / Reffert-3

An der Seitenwand der Tiefgaragenabfahrt hat sich stellenweise der Mörtel gelöst (Bild 03)

Nachtrag-4 / Reffert-4

An der Rampe ist ein Betonelement an der oberen Ecke gebrochen (Bild 04)

Nachtrag-5 / Reffert-5

Die Seitenwand der Rampe ist unregelmäßig beschichtet (Bild 05).
🔎Details siehe N.

Nachtrag-6 / Reffert-6

Am Sichtbeton sind mehrere Roststellen mit Rostfahnen (Bild 06)

Nachtrag-7 / Reffert-7

An der Seitenwand der Rampe zu Haus Nr. 18 ist eine Wasserlaufspur von der Wandabdeckung vorhanden (Bild 07)

Nachtrag-8 siehe Antrag-11

Nachtrag-9 / Reffert-10

Kelleraußentreppe Nord, Entwässerungsrinne am Treppenantritt, offene Fuge zur Außenwand/WDVS (Bilder 11 und 12)

Nachtrag-10

An der Kelleraußentreppe Nord befindet sich eine offene Fehlstelle im Wärmedämmverbundsystem unterhalb der Treppe.
Reffert-11: Kelleraußentreppe Nord, Fehlstelle im WDVS unter der Treppe (Bilder 13 und 14).
🔎Details siehe A2C.

Nachtrag-11 / Reffert-12

An der Stahltreppe sind Stellen mit Korrosion vorhanden (Bild 15).
🔎Details siehe U.

Nachtrag-12 / Reffert-13

An der Kelleraußentür ist Korrosion an den Türbändern vorhanden (Bild 16).
🔎Details siehe A13.

Nachtrag-13 / Reffert-14

Steine des Pflasterbelags an der nördlichen Grenze sind verschoben, es ist kein Randstein vorhanden (Bild 17)

Nachtrag-14 siehe Antrag-16

Nachtrag-15 / Reffert-16

Die Befestigung des Regenfallrohrs im WDVS ist nicht eingedichtet (Bild 20)

Nachtrag-16 / Reffert-17

Haus Nr. 42, am Vordach und der Außenleuchte sind Wasserlaufspuren und damit verbundene Verschmutzungen am Außenputz vorhanden (Bild 21)

Nachtrag-17 / Reffert-18

Treppe Süd, Pflasterstein abgesenkt (Bild 22)

Nachtrag-18 / Reffert-19

Haus Nr. 42, Ecke Wände zu Weg und Tiefgarage, Leckage mit Kalksteinbildungen (Bild 23).
🔎Details siehe A3.

Nachtrag-19 / Reffert-20

Weg Süd, an Wand der Tiefgarage sind Pflastersteine verschoben (Bild 24)

Nachtrag-20

Die Pflasterflächen des Weges zwischen den Hausreihen haben überwiegend kein Gefälle zum Wasserablauf hin.
Reffert-21: Gepflasterter Weg zwischen den Hausreihen weist Großteils kein Gefälle auf (Bild 25).
🔎Details siehe Z.

Nachtrag-21 / Reffert-22

Haus Nr. 30, östliche Außenwand, Putz an Brüstung gerissen (Bild 26)

Nachtrag-22 siehe Antrag-13

Nachtrag-23 / Reffert-25

Tiefgarage, Wasserlaufspuren an Wandöffnung Südseite (Bild 29)

Nachtrag-24 siehe Antrag-14

Nachtrag-25

Die Dachterrasse zu Haus 34 befindet sich nach Reparaturarbeiten noch in geöffnetem Zustand; ein Wandanschluss ist nicht wiederhergestellt und die Höhenlage des Notüberlaufes zu überprüfen.
Reffert-29: Haus 34, Dachterrasse, Leckage, aktuell laufen Trocknungsgeräte, die Dachterrasse ist nach der Reparatur einschl. Wandanschluss wieder herzustellen, die Höhenlage des Notüberlaufs ist zu überprüfen (Bilder 34, 35, 36, 37, 38).
🔎Details siehe 8424-0327.

Status: Bei den Dachterrassen der Häuser 32 und 34 wurde inzwischen die Folienabdichtung erneuert und die Platten neu verlegt.

Folge-Feststellungen: