X – Schuppen vom Nachbar Im Sockelbereich ohne Beton. Mit Schutzfolie ausstatten.
Bemerkt | Gemeldet | Frist | Behoben | Risiko |
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07.11.2019 | Abnahme | 31.03.2021 | 🟢obsolet | 🟡niedrig |
Ursprünglicher Meldungstext
Status: Im Abnahmeprotokoll; nicht erledigt trotz mehrmaliger Aufforderung.
Raum: Privatweg südlich Tiefgarage
Beschreibung: Schuppen vom Nachbar Im Sockelbereich ohne Beton. Mit Schutzfolie ausstatten.
Frist: 31.03.2021
Weitere Historie
Punkt X: Bauträger prüft, ob Handlungsbedarf besteht – Dieser Punkt wurde geprüft und mit der Rechtsabteilung besprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Am Bestandsgebäude wurde nichts verändert, und die gepflasterte Stelle stellt keine Gefahr für den Schuppen des Nachbarn dar. Der Schuppen ist sehr alt und hätte bereits Schaden genommen, wenn ein Mangel bestehen würde. Dies kann jedoch ausgeschlossen werden.
Gutachterin 11.09.2024
Die Gutachterin konnte hier keinen Mangel erkennen.