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X – Schuppen vom Nachbar Im Sockelbereich ohne Beton. Mit Schutzfolie ausstatten.

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Bemerkt Gemeldet Frist Behoben Risiko
07.11.2019 Abnahme 31.03.2021 🟢obsolet 🟡niedrig

Ursprünglicher Meldungstext

Status: Im Abnahmeprotokoll; nicht erledigt trotz mehrmaliger Aufforderung.
Raum: Privatweg südlich Tiefgarage
Beschreibung: Schuppen vom Nachbar Im Sockelbereich ohne Beton. Mit Schutzfolie ausstatten.
Frist: 31.03.2021

Weitere Historie

Bauträger EMail (14.07.2024):

Punkt X: Bauträger prüft, ob Handlungsbedarf besteht – Dieser Punkt wurde geprüft und mit der Rechtsabteilung besprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Am Bestandsgebäude wurde nichts verändert, und die gepflasterte Stelle stellt keine Gefahr für den Schuppen des Nachbarn dar. Der Schuppen ist sehr alt und hätte bereits Schaden genommen, wenn ein Mangel bestehen würde. Dies kann jedoch ausgeschlossen werden.

Gutachterin 11.09.2024

Die Gutachterin konnte hier keinen Mangel erkennen.

Fotos